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Energienews


11.01.2016

Förderung für kommunale Klimaschutzprojekte

Noch bis 31. März 2016 können Kommunen Anträge für Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen einreichen.

Im Rahmen der so genannten Kommunalrichtlinie werden z.B. Einstiegsberatungen für Kommunen gefördert sowie Energiesparmodelle, die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, Klimaschutzmanager und investive Klimaschutzprojekte. Hierzu zählen unter anderem Investitionen in energieeffiziente Beleuchtung (LED) und Belüftung. Neu ist, dass 2016 auch die Sanierung der Straßenbeleuchtung auf LED wieder gefördert wird. Auch für Investitionen in Fahrradwege oder Fahrradabstellanlagen gibt es neuerdings Fördermittel. Für finanzschwache Kommunen, Schulen, Kitas und Sportstätten gelten seit 1. Oktober bessere Förderbedingungen.

Im Jahr 2015 wurden mehr als 1100 kommunale Klimaschutzprojekte durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert. Mit einer Fördersumme von 50 Millionen Euro wurden Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 122 Millionen Euro ausgelöst.

Anträge für die Projektförderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative können noch bis 31. März 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Weitere Antragsfenster sind für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2016 sowie für 2017 vorgesehen.

www.klimaschutz.de/kommunen

 




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